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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 1 L 101/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1579
OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 1 L 101/11 (https://dejure.org/2012,1579)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.01.2012 - 1 L 101/11 (https://dejure.org/2012,1579)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 1 L 101/11 (https://dejure.org/2012,1579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Telefonische Bekanntgabe der versehentlich zur Geschäftsstelle gelangten Urteilsformel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 5
    Begründung einer bindenden Entscheidung allein durch die telefonische Bekanntgabe der zur Geschäftsstelle gelangten Urteilsformel gegenüber einem der Verfahrensbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Schein- bzw. Nichturteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung einer bindenden Entscheidung allein durch die telefonische Bekanntgabe der zur Geschäftsstelle gelangten Urteilsformel gegenüber einem der Verfahrensbeteiligten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.01.1985 - 2 BvR 498/84

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Beschluß -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 1 L 101/11
    Soweit auch Schein- bzw. Nichtentscheidungen Rechtsmittelfähigkeit zugebilligt wird, wenn sie einen zurechenbaren Rechtsschein erzeugen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.1985 - 2 BvR 498/84 -, juris), hat sich die Klägerin in der Antragsschrift hierauf nicht berufen und einen diesbezüglichen Zulassungsgrund weder bezeichnet noch dargelegt.

    Jedenfalls hat das Verwaltungsgericht sowohl eingangs der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2011 als auch in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 12. Mai 2011 ausgeführt, dass eine Entscheidung mit dem Inhalt des am 9. Juni 2010 versehentlich zur Geschäftsstelle gelangten Tenors nicht ergehen sollte, es insoweit am subjektiven Erklärungswillen und am Erklärungswert fehle; damit hat es die hier streitgegenständliche Urteilsformel sinngemäß als gegenstandslos bezeichnet und damit einen etwaigen Rechtsschein beseitigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.1985, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 1 L 101/11
    Mag auch die "Übergabe an die Geschäftsstelle" im Sinn der §§ 116 Abs. 2 HS 2, 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO kein förmliches Verfahren voraussetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1987 - 9 C 247.86 -, juris), so muss die Weiterleitung doch vom Wissen und Willen des mitwirkenden Richters getragen sein.
  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Zum Teil wird für den Eintritt der Bindung zusätzlich verlangt, dass der Urteilstenor den Beteiligten wenigstens formlos, auch telefonisch bekanntgegeben worden ist (Bamberger, in: Wysk, VwGO, 2011, § 116 Rn. 20; Lambiris, in: Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 116 Rn. 12; Stuhlfauth, in: Bader, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 116 Rn. 10; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Band II, Stand März 2014, § 116 Rn. 10), wobei noch danach unterschieden wird, ob diese Bekanntgabe auf Veranlassung der Richter (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 5.92 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 20 S. 4; Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 116 Rn. 8) oder (gleichsam eigenmächtig) nur durch die Geschäftsstelle vorgenommen worden ist (keine Bindung in dem letzteren Fall: OVG Magdeburg, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 1 L 101/11 - NJW 2012, 1386; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 116 Rn. 3).
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